Familienpolitisches Eckpunktepapier des Diözesanrates

anläßlich des Jahresthema des Erzbistums "Ehe und Familie"



Elternschaft ist Lebensfreude -
Für eine neue Mentalität in der Familienpolitik

Unser Familienbild

Wenn wir Christinnen und Christen über Ehe und Familie reden, dann sprechen wir zuallererst von der Liebe – und nicht von Demographie, Rollenverteilung oder Wirtschaftsdaten. Wenn Mann und Frau frist- und vorbehaltlos zueinander „ja“ sagen, und wenn sie ihre gegenseitige Annahme ausdrücken in der Annahme ihrer Kinder, ist dies für uns ein unveräußerlicher Wert, weil wir darin das Wesen unseres dreieinigen Gottes wieder erkennen. Diesem Wert entspricht die christliche Ehe und Familie, die wir bejahen und fördern wollen. Wir bekunden jedoch unseren Respekt davor, dass Menschen andere Formen des Zusammenlebens wählen, weil sie es wollen oder weil sie es müssen. Ihnen allen gilt unser Dienst als Gottesvolk.
Die meisten jungen Menschen haben den Traum, einen Partner, eine Partnerin fürs Leben zu finden und mit ihm oder ihr Kinder zu haben. Es geht ihnen nicht um Zeugung und Zurichtung neuer Beitragszahler für die sozialen Sicherungssysteme, sondern um die Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe. Dazu brauchen sie Rahmenbedingungen, unter denen sie das Wohl ihrer Kinder mit ihren eigenen privaten und beruflichen Bedürfnissen so in Einklang bringen können, dass sie dem Recht des Kindes auf Förderung und Erziehung in bester Weise entsprechen.

Unsere Kritik

Immer mehr Familien stehen durch die Geburt eines Kindes vor dem Risiko eines spürbaren ökonomischen und sozialen Abstiegs. Das ist und bleibt skandalös. Der Ausbau öffentlich geförderter Betreuungsangebote und die Einführung des Elterngeldes sind zwar richtig, führen jedoch alleine nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung. Während die sozialen Sicherungssysteme die Unterhaltskosten für die ältere, nicht mehr erwerbstätige Generation nahezu vollständig kollektiv absichern, werden die Unterhaltskosten für die heranwachsende Generation zu mehr als der Hälfte privat getragen. Maßnahmen wie die Kürzung der Bezugsdauer des Kindergeldes, die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Kappung der Pendlerpauschale verschärfen diese Situation. Mit ihrer gegenwärtigen moralisch aufgeladenen Scheindebatte um vermeintlich richtige Erziehungskonzepte und Geschlechterrollen flüchten sich Politik und Gesellschaft aus ihrer Verantwortung, einen finanzpolitischen Paradigmenwechsel zugunsten der Familie einzuleiten. Auch jenseits der staatlichen Sphäre sind die Rahmenbedingungen für Familien mangelhaft: In der Arbeitswelt fehlt es weithin an Möglichkeiten, dass Männer und Frauen sich gleichermaßen beruflich wie familiär verwirklichen können. Der Wohnungsmarkt, die Verkehrsinfrastruktur und viele weitere Lebensbereiche sind familien- bzw. kinderunfreundlich. Die gegenwärtige Kinder- und Jugendpolitik verhandelt die heranwachsende Generation überwiegend defizitorientiert. Jenseits ihrer Rollen als künftige Leistungs- und Kostenträger, Konsumenten und Steuerzahler scheinen Kinder und Jugendliche vor allem als Störfaktor wahrgenommen zu werden. Deshalb muss in Politik und Gesellschaft grundlegend umgedacht werden.

Unsere Forderungen

Die Familienpolitik ist im Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung. Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln begrüßt den Wettbewerb um die besten Konzepte. Denn Familien gehören ganz oben auf die Agenda. Notwendig ist eine ideologiefreie und sachliche Auseinandersetzung, die am Wohl des Kindes und an der Wahl- und Entscheidungsfreiheit der Eltern orientiert ist. Familien müssen ihr Leben frei gestalten können!

1.) Familien brauchen eine finanzielle Absicherung. Der Familienlastenausgleich ist ein sozialstaatlich verankertes Gebot des sozialen Ausgleichs. Deshalb ist die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen notwendig. Darüber hinaus müssen Familien im unteren Einkommensbereich durch eine zusätzliche finanzielle Leistung bedarfsgerecht unterstützt werden. Die Überlegungen, das Ehegatten-Splitting abzuschaffen, sind untauglich. Es muss vielmehr eine Prüfung erfolgen, das Ehegatten-Splitting zu einem Familien-Splitting zu erweitern.

2.) Die häusliche Erziehungsleistung darf gegenüber der außerhäuslichen Kinderbetreuung nicht benachteiligt werden. Dazu gehört auch eine deutliche Verbesserung der Anrechenbarkeit auf die Rentenversicherung.

3.) Familien brauchen qualifizierte und ausreichende Betreuungs- und Förderungsangebote. Deren notwendiger Ausbau muss vorrangig das Kindeswohl berücksichtigen, die Betreuung und Förderung muss nach Trägern und Betreuungsformen vielfältig und zugleich fachlich qualifiziert und bedarfsgerecht angeboten werden. Vor allem ist für die Gruppe der Kinder unter drei Jahren der Ausbau der Betreuung erforderlich, wobei auch das Angebot durch Tagesmütter verstärkt zu fördern ist. Der Ausbau von Betreuung darf jedoch nicht durch das Streichen oder Abschmelzen anderer finanzieller Transfers an Familien finanziert werden. Ein Einfrieren des Kindergeldes, ein Senken von Freibeträgen lehnen wir deshalb strikt ab. Denn nur so kann Wahlfreiheit für Familien wirklich sichergestellt werden.

4.) Die privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, eine verantwortbare Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen. Dies erwarten wir vom Erzbistum Köln, nehmen uns aber auch selbst in die Pflicht. Zu den wünschenswerten Maßnahmen gehören:

  • Errichtung von Betriebskindergärten und –tagesstätten, ggf. bei kleineren Betrieben Vereinbarung einer Kindernotfallbetreuung;
  • die freiwillige Verlängerung der gesetzlichen Elternzeit um zwei Jahre bei garantierter Wiedereinstellung zu gleichen Bedingungen;
  • flexible Arbeitszeiten, die auf die Bedürfnisse von Familien Rücksicht nehmen (geteilte Arbeitsplätze, Job-Sharing-Modelle, Einrichtung von Heim- und Telearbeitsplätzen etc.) .

5.) Wir fordern die Aufnahme der Familien in § 1 des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Denn wir stellen fest: Familien mit Kindern werden in unserer Gesellschaft nicht nur bei der Wohnungssuche benachteiligt. Durch die Aufnahme der Familie in das genannte Gesetz würde ein Zeichen gesetzt, dass der Staat seine grundgesetzlich geforderte Fürsorgepflicht für Familien auch im Wirtschaftsleben ernst nimmt.

6.) Wir fordern die Unterstützung von Familien in ihrem Lebensumfeld. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Einrichtung von Familienzentren, die durch Bereitstellung von Fördermitteln vorangetrieben werden müssen. Dazu reichen die zur Zeit vorhandenen Ressourcen nicht aus. Generell müssen die Familienberatungs- und -bildungsangebote ausgebaut werden. Für die Stärkung der Familie ist ein plurales Angebot in der Familienbildung und –beratung unerlässlich.


Köln, den 30. August 2007


Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln
Breite Str. 106, 50667 Köln
Telefon: (0221) 257 61 11
Fax: (0221) 25 54 62
E-mail: info@dioezesanrat.de